Stationen f�r die Beschuldigten im Jugendstrafverfahren

 

JUGEND-
GERICHTS-
HILFE
Kontaktaufnahme mit
dem Beschuldigten, der Familie
Ziele:
- Vermeidung von
U-Haft
- Einleitung pädago-
gischer Ma�nahmen
-Vorbereitung zur
Hauptverhandlung
Straftat
(im Alter von 14 - 21 Jahren)

H

E U-Haft
(in Justizvollzugs-
anstalt)

E Haftrichter
(entscheidet über
Haft, z. B. bei
Fluchtgefahr
E JUGENDGERICHTS-
HILFE
wird vor Erla� eines Haft-
befehls eingeschaltet (Haftentscheidungshilfe)

E

POLIZEI
(Ermittlungs-
verfahren)

H

H

JUGENDGERICHTSHILFE
Möglichkeit der Kontaktaufnahme zum/ zur Beschuldigten, seiner/ ihrer Familie und anderen sozialen Diensten
Ziel: Durch Einleitung pädagogischer Maß-
nahmen (z. B. Täter-Opfer-Ausgleich, Entschuldigung beim Geschädigten, Schadens-
wiedergutmachung)die Einleitung eines Straf-
verfahrens entbehrlich zu machen (Diversion)
E

Polizeiliche Mitteilung

Bei Bedarf Kontaktaufnahme mit
anderen sozialen Diensten, z. B.:

-Sozialstationen (Allgemeiner Sozialdienst)
-Kinder-, Jugend-, Elternberatung
-Drogenberatung
-Therapieeinrichtungen
-Kinder- und Jugendheime
-Arbeitsamt
-Jugendhäuser
-Beratungsstellen f�r Arbeitslose
-Vereine/ Initiativen
-Schulen

H

E F STAATSANWALT-
SCHAFT
(entscheidet über An-
klageerhebung)
F DIVERSION
Möglichkeit der
Einstellung des Verfahrens durch den STA mit/ ohne Auflagen
H
E JUGENDGERICHTSHILFE
1. Kontaktaufnahme
-zum/zur Beschuldigten, Familie oder sonstige Bezugspersonen, allgemeiner Sozialdienst, Schule, Arbeitgeber
2. Erstellung eines Berichts für das Jugend-
gericht über Lebenslauf, aktuelle Situation, Perspektiven, Tathindergründe, Vorschlag zur Art der pädagogischen Maßnahmen oder Anregung zur Diversion
3. Bei Bedarf Einleitung pädagogischer Maß-
nahmen

 

E Anklageschrift

H

F

Gericht
Amtsgericht
Landgericht

F DIVERSION
Möglichkeit der Einstellung des Verfahrens durch den Richter mit der Zustimmung durch den STA mit/ ohne Auflagen

H

Hauptverhandlung
(vor Einzelrichter, Jugendschöffengericht/ Jugendkammer) unter Mitwirkungder Jugend-
gerichtshilfe als Unter-
stützung d�r den Beschuldigten und das
Jugendgericht

F DIVERSION
Möglichkeit der Einstellung des Verfahrens durch den Richter mit der Zustimmung durch den STA mit/ ohne Auflagen

H

H

E

E

E

E

E

URTEIL
gemä� Jugend-
strafrecht

H

H

H

H

AMBULANTE MAßNAHMEN
Aufgabe der Jugendgerichtshilfe, Vermittlung, Beleitung und Überwachung gerichtlicher Anordnungen

H H H
Weisungen
-Betreuungsweisung
-Teilnahme an einem STK, am Verkehrs-
seminar oder Erste-Hilfe-
Kurs
-Ableistung gemein-
nütziger Arbeit
-Kontakt zu Beratungs-
stellen
-Täter-Opfer-Ausgleich
u.v.a.
Auflagen
-Schadenswiedergut-
machung
-Geldauflage an gemein-
nützige Einrichtungen
-sich bei dem Geschädig-
ten entschuldigen




Hilfe zur Erziehung
-soziale Gruppenarbeit
-Betreuungshelfer
-Heimerziehung, sonstige
betreute Wohnformen
-sozialpädagogische
Einzelbetreuung
-Nachbetreuung bei jungen Volljährigen

 

SATIONÄRE MAßNAHMEN
Aufgabe der Jugendgerichtshilfe: Bleibt mit dem Jugendlichen/ Heranwachsenden in Verbindung

Die Jugendgerichtshilfe unterstützt bei der Wiedereingliederung.

H H H H
Hilfe zur Er-
ziehung
Jugendarrest
Therapie
Jugendstrafe
- Heimerzie-
hung, sonstige
betreute Wohnformen

H
zur Be-
w�hrung

H
Jugend-
straf-
anstalt